Im Ausland richtet sich die Provisionshöhe nach den hier
geltenden, rechtlichen Bedingungen. Oftmals fallen für den Käufer
keine Provisionsgebühren an, da diese vom Verkäufer gezahlt
werden.
Im Einzelfall bitten
wir daher unbedingt um Rücksprache.
B.)
Bei Miet-/Pachtverträgen im Inland jeweils bezogen auf die
Bruttomiete abzüglich
Energiekosten:
Im privaten Bereich zwei Monatsmieten; im gewerblichen Bereich
drei
Monatsmieten.
Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.
15. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert
des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden
Nebenabreden zugrundegelegt. Mit der Provisionszahlung wird
die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich fällig (nicht bei
Auslandsgeschäften).
16. Gelingt dem Verkäufer eine Erhöhung des ursprünglichen oder von
uns niedriger ausgehandelten Kaufpreises, so errechnet sich die
vorgenannte
prozentuale Vergütung aus dem letzten Kaufpreis.
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein
demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande
kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird.
Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen
Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B.
anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als
Untermietvertrag
geschlossen wird.
17. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung
der zustande
gekommenen Verträge durch uns.
Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns
nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren
nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages weitere
Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen
Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter
erteilten Aufträgen
stehen.
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die
durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt,
die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen uns
gegenüber provisionspflichtig sind.
18. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss
statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch
dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder
solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in
gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen
Verhältnissen stehen.
19. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder
Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist
die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.
20. Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die
volle Provision ebenfalls sofort fällig.
21. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der
Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst
nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von
Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.
22. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme
grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen
Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir
keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr
für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche
Bestätigung des Maklers Gültigkeit.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,
so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten 48599 Gronau Gerichtsstand. Der gleiche
Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im
internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.